Non tamen pro firmato iam stetit magistratus eius ius, quia tertio mense quam inierunt, augurum decreto perinde ac vitio creati, honore abiere, quod c· curtius qui comitiis eorum praefuerat parum recte tabernaculum cepisset.
von ilay.e am 12.02.2020
Gleichwohl stand das Recht ihrer Magistratur noch nicht als bestätigt fest, da sie im dritten Monat nach Amtsantritt auf Dekret der Auguren, gleichsam als wären sie fehlerhaft gewählt, ihr Amt verließen, weil Gaius Curtius, der ihrer Wahl vorgestanden hatte, das Tabernaculum nicht ordnungsgemäß errichtet hatte.
von maja8939 am 09.05.2021
Dennoch wurde ihr Recht, ein Amt zu bekleiden, nie vollständig anerkannt, da sie ihre Positionen bereits im dritten Monat ihrer Amtszeit verließen, als die Auguren ihre Wahl aufgrund eines formalen Mangels für ungültig erklärten: Gaius Curtius, der ihre Wahl beaufsichtigt hatte, hatte das rituelle Zelt nicht ordnungsgemäß aufgestellt.