Plebes ad id maxime indignatione exarsit, quod auspicari, tamquam invisi dis immortalibus, negarentur posse; nec ante finis contentionum fuit, cum et tribunum acerrimum auctorem plebes nacta esset et ipsa cum eo pertinacia certaret, quam victi tandem patres ut de conubio ferretur concessere, ita maxime rati contentionem de plebeiis consulibus tribunos aut totam deposituros aut post bellum dilaturos esse, contentamque interim conubio plebem paratam dilectui fore.
von jannick942 am 29.08.2013
Die Plebejer brachen in Empörung aus, besonders darüber, dass ihnen untersagt wurde, Auspizien zu nehmen, als seien sie den unsterblichen Göttern verhasst; und es gab kein Ende der Auseinandersetzungen, als die Plebejer einen äußerst kampflustigen Tribun als Anführer gefunden hatten und selbst mit ihm in Beharrlichkeit wetteiferten, bis die Patrizier schließlich nachgaben und beschlossen, dass Eherechte vorgeschlagen werden sollten, wobei sie insbesondere davon ausgingen, dass die Tribunen die Streitfrage um plebejische Konsuln entweder vollständig fallen lassen oder nach dem Krieg verschieben würden, und dass die Plebejer, zunächst mit den Eherechten zufrieden, für die Aushebung bereit sein würden.
von caspar.976 am 17.03.2022
Das gemeine Volk brach in Wut aus, insbesondere weil ihnen untersagt wurde, religiöse Zeremonien durchzuführen, als ob die Götter sie verabscheuten. Der Konflikt endete nicht einmal, als das Volk einen sehr entschlossenen Volkstribunen fand und dessen Entschlossenheit mit der eigenen Hartnäckigkeit gleichsetzte. Schließlich gaben die Patrizier nach und erlaubten, dass ein Gesetz über Heiratsrechte vorgeschlagen wurde. Sie taten dies hauptsächlich, weil sie glaubten, die Volkstribunen würden ihre Forderung nach plebejischen Konsuln entweder vollständig fallen lassen oder zumindest bis nach dem Krieg verschieben, und dass das gemeine Volk, vorerst mit Heiratsrechten zufrieden, bereit wäre, sich dem Heeresdienst zu stellen.