Haec contentio minime idoneo tempore, cum tantum belli in manibus esset, occupaverat cogitationes hominum, donec ubi diu alternis iulius corneliusque cum ad id bellum ipsi satis idonei duces essent, non esse aequum mandatum sibi a populo eripi honorem disseruere, tum ahala servilius, tribunus militum, tacuisse se tam diu ait, non quia incertus sententiae fuerit, quem enim bonum civem secernere sua a publicis consilia, sed quia maluerit collegas sua sponte cedere auctoritati senatus quam tribuniciam potestatem adversus se implorari paterentur.
von kaan.j am 02.12.2019
Diese Auseinandersetzung, zu einer denkbar unpassenden Zeit, als ein so großer Krieg im Gange war, hatte die Gedanken der Menschen beschäftigt, bis Julius und Cornelius abwechselnd, da sie selbst hinreichend geeignete Anführer für diesen Krieg waren, argumentierten, dass es nicht gerecht sei, die ihnen vom Volk übertragene Ehre wegzunehmen. Da sagte Ahala Servilius, Militärtribun, dass er so lange geschwiegen habe, nicht weil er unentschlossen gewesen sei - denn welcher gute Bürger würde seine eigenen Pläne von den öffentlichen Interessen trennen - sondern weil er es bevorzugt habe, dass seine Kollegen von sich aus der Autorität des Senats nachgeben, als dass sie es dulden würden, dass die tribunizische Macht gegen sie angerufen werde.
von greta.n am 24.06.2018
Diese Auseinandersetzung beschäftigte alle Beteiligten zur denkbar ungünstigsten Zeit, da ein so bedeutender Krieg unmittelbar bevorstand. Lange Zeit argumentierten Julius und Cornelius abwechselnd, dass sie als durchaus geeignete Befehlshaber für diesen Krieg das ihnen vom Volk übertragene Kommando nicht zu Unrecht verlieren sollten. Schließlich ergriff Ahala Servilius, ein Militärtribun, das Wort. Er erklärte, dass sein langes Schweigen nicht auf Unentschlossenheit beruhte - schließlich würde welcher gute Bürger persönliche Interessen über das öffentliche Wohl stellen? Vielmehr hatte er gehofft, seine Kollegen würden freiwillig der Autorität des Senats nachgeben, anstatt ihn zu zwingen, die Macht der Tribunen gegen sie zu richten.