Eam ampliatam, deinde absolutam pro collegii sententia pontifex maximus abstinere iocis colique sancte potius quam scite iussit.
von till849 am 30.09.2013
Nachdem ihr Verfahren verlängert und sie dann gemäß der Entscheidung des Kollegiums freigesprochen worden war, befahl der Hohepriester ihr, sich des Scherzens zu enthalten und sich mit religiöser Würde statt mit Witz zu verhalten.
von nikita.833 am 30.04.2019
Sie, nachdem sie einem erweiterten Verfahren unterzogen und dann gemäß der Meinung des Kollegiums freigesprochen worden war, wurde vom Pontifex Maximus angewiesen, sich der Witze zu enthalten und eher heilig als geschickt verehrt zu werden.