Si populo romano liberum suffragium datur, ut quibus velit consulatum mandet, et non praeciditur spes plebeio quoque, si dignus summo honore erit, apiscendi summi honoris, stare urbs haec non poterit?
von zoe.929 am 30.07.2015
Wenn dem römischen Volk die Freiheit gegeben wird, zu wählen und denjenigen zum Konsul zu machen, den es will, und wenn Plebejern nicht die Chance verwehrt wird, das höchste Amt zu erreichen, wenn sie es verdienen, dann wird diese Stadt nicht bestehen können.
von evelyne9951 am 23.02.2019
Wenn dem römischen Volk freie Stimmabgabe gewährt wird, so dass sie den Konsulat demjenigen übertragen können, dem sie es wünschen, und wenn die Hoffnung auch einem Plebejer nicht verwehrt wird, wenn er des höchsten Ehrens würdig sein wird, diesen höchsten Ehrenrang zu erlangen, dann wird diese Stadt nicht bestehen können.