Hoc palam relatum in tabulas, ut plebem tribunosque falleret iudicii rescindendi consilium initum; consenserant autem ut, multo maiore parte rutulorum colonorum quam romanorum scripta, nec ager ullus divideretur nisi is, qui interceptus iudicio infami erat, nec ulli prius romano ibi quam omnibus rutulis divisus esset, gleba ulla agri adsignaretur.
von julian927 am 13.03.2024
Dies wurde öffentlich in den Tafeln verzeichnet, um die Plebejer und Tribunen über den Plan zur Aufhebung des Urteils zu täuschen; sie hatten vereinbart, dass bei wesentlich mehr eingetragenen rutulischen Kolonisten als Römern weder irgendein Acker geteilt werden sollte, außer jenem, der durch das infame Urteil abgefangen worden war, noch sollte einem Römer dort irgendein Landstück zugewiesen werden, bevor es nicht unter allen Rutulern aufgeteilt worden war.
von samantha869 am 24.02.2017
Dies wurde öffentlich protokolliert, um sowohl das einfache Volk als auch die Tribunen über ihr Vorhaben zur Aufhebung des Urteils zu täuschen. Sie hatten heimlich vereinbart, dass sie deutlich mehr rutulische Siedler als Römer registrieren würden und dass sie nur das Land verteilen würden, das durch jene berüchtigte Gerichtsentscheidung beschlagnahmt worden war. Darüber hinaus sollte kein Römer einen Landanteil erhalten, bevor nicht alle Rutulier ihren Anteil erhalten hatten.