Cum ad iudicium ire non auderet, omnes eae res in unum congruentes haud magis dubiam damnationem volsci quam caesonis volscio teste fuerat faciebant.
von milena856 am 01.08.2024
Als er nicht wagte, zum Gerichtsverfahren zu gehen, machten alle diese Umstände, die sich zu einem Ganzen zusammenfügten, die Verurteilung von Volscus nicht mehr zweifelhaft als die von Caeso, wobei Volscius als Zeuge gedient hatte.
von yusef.932 am 20.08.2023
Da er nicht den Mut hatte, vor Gericht zu erscheinen, machten alle diese übereinstimmenden Umstände die Verurteilung von Volscus ebenso unzweifelhaft, wie es seinerzeit die Verurteilung von Caeso war, als Volscius als Zeuge auftrat.