In mora tribuni erant, qui comitia quaestores habere de reo, nisi prius habita de lege essent, passuros negabant.
von dominic.s am 13.12.2016
Die Tribünen waren in Verzögerung, die behaupteten, dass die Quästoren keine Versammlungen über den Angeklagten abhalten würden, es sei denn, zuvor seien Versammlungen über das Gesetz abgehalten worden, und sie lehnten ab, dies zu erlauben.
von fabienne.834 am 11.09.2015
Die Tribünen verzögerten die Verhandlung und erklärten, sie würden es den Quästoren nicht gestatten, eine Versammlung über den Angeklagten abzuhalten, bevor nicht zunächst die Versammlung über das Gesetz stattgefunden habe.