Consul alter, comes animosior quam auctor, suscepisse collegam priorem actiones tam graves facile passus, in peragendis consularis officii partem ad se vindicabat.
von lejla.p am 10.06.2018
Der zweite Konsul, der eher geneigt war zu folgen als zu führen, hatte keine Schwierigkeit damit, dass sein Kollege solch wichtige Initiativen zuerst ergriff, wollte aber dennoch seinen eigenen Anteil bei der Ausführung der konsularischen Pflichten haben.
von mailo962 am 07.09.2015
Der andere Konsul, als Begleiter tatkräftiger als Initiator, hatte leicht zugelassen, dass sein Kollege zuerst solch ernsthafte Handlungen unternommen hatte, und beanspruchte nun für sich selbst einen Teil der Ausführung der konsularischen Pflicht.