Neque decretum exaudiri consulis prae strepitu et clamore poterat, neque cum decresset quisquam obtemperabat.
von luisa.z am 19.07.2021
Weder konnte das Dekret des Konsuls wegen des Lärms und Geschreis gehört werden, noch gehorchte jemand, als er es erlassen hatte.
von anabel.967 am 20.10.2015
Die Anordnungen des Konsuls konnten vor lauter Lärm und Geschrei nicht vernommen werden, und selbst wenn er einen Befehl gab, folgte ihm niemand.