Qui nuper pro testimonio non advenam nescio quem nec alienum, sed eum civem romanum qui omnibus in illo conventu notus, qui syracusis natus esset, abs te securi percussum esse dixit.
von carl.944 am 30.12.2018
Wer kürzlich als Zeuge aussagte, dass nicht irgendein unbekannter Fremder noch ein Unbekannter, sondern dieser römische Bürger, der allen in dieser Versammlung bekannt war und der in Syrakus geboren worden war, von dir mit der Axt erschlagen worden sei.
von liana941 am 15.09.2013
Kürzlich bezeugte jemand, dass Sie nicht einen unbekannten Fremden oder Ausländer, sondern einen römischen Bürger, der allen in dieser Versammlung bekannt war und in Syrakus geboren wurde, mit der Axt hingerichtet hätten.