Hoc si luctuosum est parentibus, redimant pretio sepeliendi potestatem.
von alina.963 am 07.02.2020
Wenn Eltern dies als belastend empfinden, sollten sie die Gebühr für die Erlaubnis zur Bestattung ihrer Toten zahlen.
von lennardt.962 am 20.09.2013
Wenn dies für Eltern schmerzlich ist, sollen sie sich das Recht der Bestattung erkaufen.