Verum si crimen hoc metuebas, ne quis suppositum abs te esse diceret qui pro archipirata securi feriretur, utrum tandem tibi ad defensionem firmius fore putasti, in iudicio coactu atque efflagitatu meo producere ad ignotos tanto post eum quem archipiratam esse diceres, an recenti re, syracusis, apud notos, inspectante sicilia paene tota, securi ferire?
von domenic.i am 29.01.2017
Aber wenn du befürchtet hättest, dass dich jemand beschuldigen würde, einen Ersatz statt des wahren Piratenführers hingerichtet zu haben, welche Option hättest du für deine Verteidigung als überzeugender angesehen: den Mann, den du als Piratenführer bezeichnet hattest, viel später unter meinem Druck und meinen Forderungen vor Fremden vor Gericht zu bringen oder ihn sofort in Syrakus hinzurichten, unter Menschen, die ihn kannten, mit fast ganz Sizilien als Zeuge?
von tabea.8945 am 13.10.2017
Aber wenn du dieses Verbrechen gefürchtet hast, dass jemand sagen könnte, derjenige, der anstelle des Piratenführers mit der Axt hingerichtet wurde, sei von dir eingesetzt worden: Glaubtest du denn, es wäre für deine Verteidigung standhafter, ihn, den du vor Fremden im Gerichtsverfahren auf mein Drängen hin als Piratenführer bezeichnet hattest, vorzuführen - und das so viel später - oder ihn in der frischen Sache, in Syrakus, unter Bekannten, während fast ganz Sizilien zusah, mit der Axt hinzurichten?