Hic scilicet est metuendum ne ad exitum defensionis tuae vetus illa antoniana dicendi ratio atque auctoritas proferatur, ne excitetur verres, ne denudetur a pectore, ne cicatrices populus romanus aspiciat, ex mulierum morsu vestigia libidinis atque nequitiae.
von lionel.v am 12.11.2022
Hier ist wahrlich zu befürchten, dass am Ende deiner Verteidigung jene alte antonianische Redeweise und Autorität hervorgebracht werden könnte, dass Verres aufgeschreckt würde, dass er entblößt würde von der Brust, dass das Römische Volk die Narben sehen könnte, die Spuren von Lust und Niedertracht aus den Bissen von Frauen.
von noemi968 am 05.01.2018
Gewiss müssen wir befürchten, dass Sie am Ende Ihrer Verteidigung zu jener alten rhetorischen Manier des Antonius greifen, Verres aufregen, sein Hemd aufreißen und dem römischen Volk die Narben zeigen - jene Zeichen von Lust und Verdorbenheit, die von Frauenbissen herrühren.