Audite etiam singularem eius, iudices, cupiditatem, audaciam, amentiam, in iis praesertim sacris polluendis quae non modo manibus attingi, sed ne cogitatione quidem violari fas fuit.
von hans.966 am 30.05.2013
Hört, Richter, noch ein Beispiel seiner außergewöhnlichen Habgier, Kühnheit und Wahnsinnigkeit, insbesondere bei der Entweihung heiliger Gegenstände, die nicht nur physisch zu berühren, sondern nicht einmal in Gedanken zu verletzen erlaubt waren.
von samuel.z am 17.07.2020
Hört auch seine einzigartige Habgier, Kühnheit, Wahnsinn, Richter, insbesondere in der Entweihung jener heiligen Dinge, die nicht nur mit Händen zu berühren, sondern nicht einmal in Gedanken zu verletzen erlaubt war.