Accipite, si vultis, iudices, rem eius modi ut amentiam singularem et furorem iam, non cupiditatem eius perspicere possitis.
von rose937 am 22.11.2015
Betrachten Sie diesen Fall, meine Herren, der Ihnen zeigen wird, dass wir es nicht mehr mit bloßer Gier, sondern mit völligem Wahnsinn und Unzurechnungsfähigkeit zu tun haben.
von oskar.8878 am 04.01.2020
Nehmt an, wenn ihr wollt, Richter, eine Sache derart, dass ihr seine außergewöhnliche Wahnsinnigkeit und Raserei nun, nicht bloss Begehren, erkennen könnt.