Quodsi quis sociorum incommodis minus commovetur,si quem aratorum fugae calamitates exsilia suspendia denique non permovent,non possum dubitare quin is tamen, cum vastatam siciliam, relictos agros ex civitatum litteris et ex epistula l· metelli cognoverit, statuat fieri non posse ut de isto non severissime iudicetur.
von luana.h am 22.05.2019
Sollte jedoch jemand von den Leiden der Verbündeten weniger bewegt sein, sollte jemand nicht gänzlich erschüttert sein von den Kalamitäten der Bauern, ihren Fluchten, Verbannungen und schließlich Hinrichtungen, so kann ich nicht bezweifeln, dass er dennoch, wenn er von der verwüsteten Sizilien, von den verlassenen Feldern aus den Dokumenten der Staaten und aus dem Schreiben des L. Metellus erfahren wird, bestimmen wird, dass es nicht geschehen kann, dass über diesen Mann nicht aufs Schärfste geurteilt werde.
von christin.h am 05.06.2015
Wenn jemand vom Leiden unserer Verbündeten ungerührt bleibt, wenn jemand von den Katastrophen der Bauern - ihrer Flucht, ihrer Verbannung und sogar ihren Selbstmorden - nicht tief erschüttert wird, bin ich überzeugt, dass er, sobald er von der Verwüstung Siziliens und den verlassenen Feldern aus offiziellen Staatsdokumenten und dem Brief des Lucius Metellus erfährt, zu dem Schluss kommen muss, dass dieser Mann der härtesten möglichen Verurteilung ausgesetzt werden muss.