Retinebatur hoc tum nescio quo modo quasi communi consilio ab illis diligenter, ut, qui unum equitem romanum contumelia dignum putasset, ab universo ordine malo dignus iudicaretur:
von noemi929 am 26.07.2022
Zu jener Zeit bewahrten sie diese Praxis, gleichsam durch eine unausgesprochene Übereinkunft, dass jeder, der es für angemessen hielt, auch nur einen römischen Ritter zu beleidigen, von der gesamten Ritterschaft als strafwürdig angesehen würde.
von alexander.9882 am 23.05.2014
Es wurde damals irgendwie wie durch gemeinsame Übereinkunft von ihnen sorgfältig aufrechterhalten, dass derjenige, der einen römischen Ritter der Beleidigung würdig geachtet hätte, von dem gesamten Ritterstand der Bestrafung würdig gerichtet würde.