Qui testis interrogare priore actione nolueris et iis tacitus os tuum praebere malueris, quamvis et te et patronos tuos ingeniosos esse dicito.
von Iain am 13.01.2018
Obwohl Sie behaupten, Sie und Ihre Anwälte seien so clever, haben Sie es vorgezogen, in der vorherigen Verhandlung die Zeugen nicht zu befragen und ihnen gegenüber zu schweigen.
von timo9923 am 28.08.2017
Du, der du Zeugen in der vorigen Verhandlung nicht befragen wolltest und es vorzogst, ihnen schweigend dein Gesicht darzubieten, erkläre dennoch, dass sowohl du als auch deine Anwälte scharfsinnig seien.