Vt enim quisque contra voluntatem eius dixerat, ita in eum iudicium de professione iugerum postulabatur, cuius iudici metu magnus a multis frumenti numerus ablatus magnaeque pecuniae coactae sunt; non quo iugerum numerum vere profiteri esset difficile aut amplius etiam profiteri, quid enim in eo periculi esse posset?
von miran.8938 am 16.03.2021
Sobald jemand gegen seinen Willen gesprochen hatte, wurde gegen ihn ein Gerichtsverfahren bezüglich der Deklaration von Morgen gefordert, durch dessen Gerichtsdrohung eine große Menge Getreide von vielen weggenommen und bedeutende Geldbeträge eingezogen wurden; und zwar nicht deshalb, weil es schwierig gewesen wäre, die wahre Anzahl der Morgen zu deklarieren oder sogar mehr zu deklarieren - welche Gefahr hätte es denn dabei geben können.
von leyla9822 am 16.06.2019
Sobald jemand gegen seinen Willen sprach, forderte er sofort eine Gerichtsverhandlung über deren Landdeklaration, und aus Angst vor solchen Verfahren wurden große Mengen Getreide von vielen Menschen abgepresst und erhebliche Geldbeträge eingezogen. Dies geschah nicht, weil es tatsächlich schwierig gewesen wäre, eine genaue Erklärung über Landbesitz abzugeben oder sogar mehr als das Eigene zu erklären - immerhin, welches Risiko hätte es dabei geben können?