Sed causa erat iudici postulandi quod ex edicto professus non esset.
von marlon.974 am 18.10.2022
Der Grund für die Beantragung einer Gerichtsverhandlung war, dass er seine Erklärung nicht wie im Edikt vorgeschrieben eingereicht hatte.
von philipp.b am 17.08.2019
Der Grund war, ein Gerichtsverfahren zu fordern, weil er keine Erklärung gemäß dem Edikt abgegeben hatte.