38 iam vero illud non solum contra legem hieronicam nec solum contra consuetudinem superiorum, sed etiam contra omnia iura siculorum, quae habent a senatu populoque romano, ne quis extra suum forum vadimonium promittere cogatur.
von milo.842 am 04.08.2022
Darüber hinaus verstieß diese Praxis nicht nur gegen das Hieronische Gesetz und den Präzedenzfall früherer Gouverneure, sondern auch gegen alle Rechte, die das sizilianische Volk vom Römischen Senat und Volk erhalten hatte, nämlich dass niemand gezwungen werden konnte, außerhalb seines lokalen Gerichts eine Bürgschaftszusage zu machen.
von luke853 am 13.03.2015
Und zwar war dies nicht nur gegen das hieronische Gesetz, noch nur gegen die Gepflogenheit früherer [Amtsträger], sondern auch gegen alle Rechte der Sikeler, die sie vom Senat und Volk von Rom haben, dass niemand außerhalb seines eigenen Gerichtsstands zur Leistung einer Bürgschaft gezwungen werden darf.