Hinc cum unae decumae lege et consuetudine detrahantur, alterae novis institutis propter annonae rationem imperentur, ematur praeterea frumentum quotannis publice, postremo etiam in cellam magistratibus et legatis imperetur, quid aut quantum praeterea est quod aut liberum possit habere ille arator ac dominus in potestate suorum fructuum aut in ipsis fructibus solutum?
von rebecca.e am 02.09.2015
Daher, wenn ein Zehntel kraft Gesetz und Gewohnheit abgezogen wird, ein weiterer Zehntel durch neue Verordnungen wegen der Getreideversorgung gefordert wird, zudem öffentlich jährlich Getreide angekauft wird, schließlich auch Getreide für die Vorratskammer der Magistrate und Legaten verlangt wird, was oder wie viel bleibt darüber hinaus, das jener Pflüger und Herr frei in der Verfügung seiner Früchte oder unbelastet in den Früchten selbst haben kann?
von hannah.p am 21.09.2013
Wenn sie einen Zehntel durch herkömmliches Recht erheben, einen weiteren Zehntel durch neue Vorschriften zur Getreideversorgung fordern, jährlich öffentliche Getreideankäufe tätigen und sogar Getreide für die Vorräte der Beamten und Botschafter verlangen, welche Freiheit hat der Bauer wirklich über seine Ernte, oder welcher Teil seiner Ernte bleibt tatsächlich sein Eigentum?