Atqui, si id licebit, nihil est quod putetis quemquam posthac commissurum ut de pecuniis repetundis condemnari possit.
von maxime938 am 04.09.2013
Wenn wir dies zulassen, können Sie sicher sein, dass niemand in Zukunft noch das Risiko eingehen wird, wegen Korruptionsvorwürfen verurteilt zu werden.
von maxime.g am 08.07.2017
Und dennoch, wenn dies erlaubt sein wird, gibt es nichts, was Sie sich vorstellen könnten, dass jemand künftig begehen würde, sodass er wegen zurückzufordernder Geldbeträge verurteilt werden könnte.