Nisi forte id quod, tametsi probari nullo modo potest, tamen dici quidem in iudicio de pecuniis repetundis necesse est, de tua pecunia aedificatam esse navem.
von Bennett am 13.02.2014
Es sei denn, es handelt sich um jenen Fall, der, obwohl er auf keine Weise bewiesen werden kann, dennoch in einem Verfahren zur Geldrückforderung unbedingt erwähnt werden muss, dass ein Schiff mit Ihrem Geld gebaut wurde.
von fiete942 am 14.02.2015
Es sei denn, Sie behaupten – etwas, das unmöglich zu beweisen ist, aber was in einem Erpressungsprozess wohl erwähnt werden muss – dass das Schiff mit Ihrem eigenen Geld gebaut wurde.