Etenim sic c· verrem praeturam in sicilia gessisse constat ut, cum utrisque satis facere non posset, et siculis et togatis, offici potius in socios quam ambitionis in civis rationem duxerit.
von nelly936 am 02.04.2015
Es steht fest, dass Verres seine Prätur in Sizilien derart führte, dass er, als er es nicht vermochte, beiden Parteien – sowohl den Sikelern als auch den Togaten – zu genügen, die Pflicht gegenüber den Verbündeten eher im Blick hatte als die Ehrsucht gegenüber den Bürgern.
von marie.h am 01.01.2018
Es ist hinreichend bekannt, dass Verres während seiner Statthalterschaft in Sizilien, als er es nicht vermochte, beiden Seiten - den Sizilianern und den römischen Bürgern - zu genügen, sich entschied, seine Verpflichtungen gegenüber den Verbündeten über die Gunst seiner Mitbürger zu stellen.