Etenim quis dubitare posset, cum istius in quaestura fugam et furtum recognosceret, cum in legatione oppidorum fanorumque spoliationes cogitaret, cum videret in foro latrocinia praeturae, qualis iste in quarto actu improbitatis futurus esset?
von yannis.t am 06.12.2021
Denn wer könnte zweifeln, wenn er sich an jenes Mannes Flucht und Diebstahl während seiner Quästur erinnerte, wenn er die Plünderungen von Städten und Tempeln während seiner Legation betrachtete, wenn er die Raubzüge seiner Prätur auf dem Forum sah, welcher Art dieser Mensch im vierten Akt seiner Verworfenheit sein würde?
von helen.836 am 28.11.2022
Wer könnte schon Zweifel daran haben, wie er sich im vierten Akt seiner Schandtaten verhalten würde, wenn man sich an seine Flucht und seinen Diebstahl während seiner Zeit als Quästor erinnerte, bedachte, wie er als Legat Städte und Tempel ausplünderte und seine Raubzüge als Prätor auf dem Forum sah?