Iste poenis compromissisque interpositis hs cccc extorquenda curavit, quodque iudicium secundum heraclium de compromisso factum erat, cum civis centuripinus inter duos civis diiudicasset, id inritum iussit esse eumque iudicem falsum iudicasse iudicavit; in senatu esse, locis commodisque publicis uti vetuit; si quis eum pulsasset, edixit sese iudicium iniuriarum non daturum; quicquid ab eo peteretur, iudicem de sua cohorte daturum, ipsi autem nullius actionem rei se daturum.
von adrian.u am 05.04.2017
Er sorgte dafür, 400 Sesterzen durch Strafen und Vergleiche zu erpressen, und weil ein Bürger von Centuripa ein Urteil zu Gunsten von Heraclius bezüglich des Vergleichs zwischen zwei Bürgern gefällt hatte, erklärte er das Urteil für ungültig und befand, dass der Richter ein falsches Urteil gefällt habe. Er verbat ihm die Teilnahme am Senat und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen; er verkündete, dass er demjenigen, der ihn angreifen würde, keine Klage wegen Körperverletzung gewähren würde; für jede Klage gegen ihn würde er einen Richter aus seinem eigenen Stab bestimmen, ihm selbst aber keine Rechtsverfolgung erlauben.
von alva.911 am 28.06.2015
Derjenige, nachdem Strafen und Vergleiche auferlegt worden waren, sorgte dafür, dass 400 Sesterzen erpresst wurden, und weil das Urteil gemäß Heraclius über den Vergleich gefällt worden war, als ein Bürger von Centuripe zwischen zwei Bürgern gerichtet hatte, befahl er, dieses für ungültig zu erklären und urteilte, dass jener Richter falsch geurteilt habe; er untersagte ihm, im Senat zu sein und öffentliche Orte und Vorteile zu nutzen; wenn jemand ihn schlagen würde, erklärte er, dass er kein Urteil wegen Körperverletzung gewähren würde; was auch immer von ihm gefordert würde, er würde einen Richter aus seiner eigenen Kohorte stellen, ihm selbst aber würde er keine Klagehandlung gewähren.