Huic hereditas hs quingentorum milium venerat a muliere quadam propinqua, atque ita propinqua ut, ea etiamsi intestata esset mortua, epicratem bidinorum legibus heredem esse oporteret.
von karoline922 am 29.06.2016
Ihm war ein Erbe von 500.000 Sesterzen von einer bestimmten, sehr nahen Verwandten zugefallen, und zwar so nahe verwandt, dass Epicrates nach den Gesetzen von Bidinum auch dann Erbe hätte sein müssen, wenn sie ohne Testament verstorben wäre.
von paul.b am 14.10.2021
Er hatte eine Erbschaft von 500.000 Sesterzen von einer weiblichen Verwandten erhalten, die ihm so nahe stand, dass er nach lokalem Recht auch dann ihr gesetzlicher Erbe gewesen wäre, wenn sie ohne Testament verstorben wäre.