Illi eum commonefaciunt ut, si sibi videatur, utatur instituto suo nec cogat ante horam decimam de absente secundum praesentem iudicare: impetrant.
von carolin.905 am 29.07.2022
Sie erinnern ihn daran, dass er, wenn es ihm gut erscheint, seinen eigenen Brauch nutzen und niemanden vor der zehnten Stunde zwingen soll, über eine abwesende Person zugunsten einer anwesenden Person zu urteilen: Sie erreichen ihre Bitte.
von hassan.x am 06.09.2022
Sie erinnern ihn daran, dass er, wenn er es für am besten hält, seiner üblichen Praxis folgen und vor zehn Uhr nicht ein Urteil über jemanden fällen soll, der nicht anwesend ist, zugunsten dessen, der anwesend ist - und sie erreichen mit dieser Bitte Erfolg.