Etenim qua stultitia fuissem, si, quam diem qui istum eripiendum redemerunt in cautione viderunt, cum ita caverent, si post kalendas ianuarias in consilium iretur, in eam diem ego, cum potuissem vitare, incidissem?
von noel.8949 am 28.09.2021
Wahrlich, welche Torheit wäre es von mir gewesen, wenn ich, an jenem Tag, an dem diejenigen, die jenen Mann freikauften, in Sicherheit sahen, als sie derart vorsorglich waren, wäre ich in den Tag nach den Kalenden des Januar in den Rat gefallen, obwohl ich ihn hätte vermeiden können.
von anastasia.a am 16.10.2018
Wahrlich, wie töricht wäre ich gewesen, wenn ich absichtlich genau an dem Tag gelandet wäre, den diejenigen, die ihn freikaufen wollten, vorausgesehen hatten, als sie in ihrer Sicherungsvereinbarung festlegten, dass der Fall erst nach dem ersten Januar vor Gericht gehen sollte, wo ich ihn hätte vermeiden können.