Hoc si ego non vidissem, si me non omnes noti ignotique monuissent id agi, id cogitari, in eo elaborari ut res in illud tempus reiceretur, credo, si meis horis in accusando uti voluissem, vererer ne mihi crimina non suppeterent, ne oratio deesset, ne vox viresque deficerent, ne, quem nemo prima actione defendere ausus esset, eum ego bis accusare non possem.
von marwin.9863 am 25.05.2015
Wenn ich dies nicht gesehen hätte, wenn mich nicht alle Bekannten und Unbekannten gewarnt hätten, dass dies geschehe, dass dies geplant werde, dass daran gearbeitet werde, die Angelegenheit in jene Zeit zu verschieben, so glaube ich, hätte ich meine Stunden dem Anklagen widmen wollen, ich würde befürchten, dass mir die Anklagepunkte nicht ausreichten, dass mir die Rede fehlen würde, dass Stimme und Kraft mir ausgingen, dass ich denjenigen, den niemand in der ersten Verhandlung zu verteidigen gewagt hätte, nicht zweimal anzuklagen vermöchte.
von can822 am 11.01.2014
Wenn ich dies nicht selbst gesehen hätte, wenn nicht alle, die ich kannte und nicht kannte, mich gewarnt hätten, dass sie daran arbeiteten und planten, den Fall bis zu jenem Zeitpunkt zu verzögern, so glaube ich, dass ich, hätte ich meine volle Zeit für die Anklage nutzen wollen, befürchtet hätte, mir würden die Anklagepunkte ausgehen, mir würden die Worte fehlen, meine Stimme und Energie würden schwinden und ich könnte denjenigen, den in der ersten Verhandlung niemand zu verteidigen gewagt hatte, nicht ein zweites Mal anklagen.