Qui redemerit satis det damni infecti ei qui a vetere redemptore accepit.
von domenick.838 am 23.01.2022
Derjenige, der ausgelöst hat, muss Sicherheit für drohende Schäden demjenigen leisten, der vom früheren Auslöser erhalten hat.
von kristine.m am 21.04.2021
Wer die Liegenschaft erwirbt, muss dem Vorbesitzer Sicherheit gegen mögliche Schäden leisten.