Nemini meus adventus labori aut sumptui neque publice neque privatim fuit: vim in inquirendo tantam habui quantam mihi lex dabat, non quantam habere poteram istorum studio quos iste vexarat.
von elijah.g am 09.04.2019
Meine Ankunft verursachte niemandem Mühe oder Kosten, weder in öffentlichen noch in privaten Angelegenheiten. Bei meinen Ermittlungen nutzte ich nur so viel Befugnis, wie das Gesetz mir erlaubte, nicht so viel, wie ich hätte nutzen können durch den Eifer derjenigen, die von diesem Mann geschädigt worden waren.
von nickolas955 am 17.01.2016
Meiner Ankunft war für niemanden eine Last oder Ausgabe, weder öffentlich noch privat: Bei meinen Untersuchungen hatte ich so viel Befugnis, wie mir das Gesetz gab, nicht so viel, wie ich durch den Eifer derjenigen hätte haben können, die jener Mann belästigt hatte.