Nam quid a milesiis lanae publice abstulerit, item de sumptu in adventum, de contumeliis et iniuriis in magistratum milesium tametsi dici cum vere tum graviter et vehementer potest, tamen dicere praetermittam eaque omnia testibus integra reservabo: illud, quod neque taceri ullo modo neque dici pro dignitate potest, cognoscite.
von Anton am 02.11.2017
Was seine öffentliche Entwendung von Wolle von den Bürgern Milets bei Tageslicht betrifft, die Kosten seines Besuchs und sein beleidigendes und beschimpfendes Verhalten gegenüber dem milesischen Beamten - obwohl ich darüber wahrhaftig und mit angemessener Schwere und Nachdruck sprechen könnte, werde ich dies jetzt überspringen und all diese Beweise den Zeugen überlassen. Hört stattdessen etwas, das ich weder verschweigen kann noch angemessen beschreiben vermag.
von lena.874 am 19.09.2024
Was das Wollentnahme von den Milesiern öffentlich betrifft, ebenso bezüglich der Ausgaben für seine Ankunft, bezüglich der Beleidigungen und Verletzungen gegen den milesischen Magistrat, obwohl darüber sowohl wahrhaftig als auch ernsthaft und heftig gesprochen werden kann, werde ich dennoch darüber hinweggehen und all diese Dinge unversehrt für Zeugen aufbewahren: Vernehmet das, was weder in irgendeiner Weise verschwiegen noch seiner Würde entsprechend ausgesprochen werden kann.