Accusator autem adponitur civis romanus de creditoribus lampsacenorum; qui si dixisset quod iste iussisset, per eiusdem istius lictores a populo pecuniam posset exigere.
von marta.879 am 28.07.2019
Überdies wird ein Ankläger bestimmt, ein römischer Bürger aus den Gläubigern der Lampsacener; der, wenn er das gesagt hätte, was jener angeordnet hatte, durch dessen Liktoren hätte Geld vom Volk eintreiben können.
von oskar911 am 19.05.2016
Ein römischer Bürger wurde als Ankläger aus den Gläubigern von Lampsacus ernannt; wenn er die Anweisungen dieses korrupten Beamten befolgte, konnte er dessen eigene Wachen nutzen, um Geld vom Volk zu erpressen.