Quod privatus a populo petit aut populus a privato, senatus ex aliqua civirate qui iudicet datur, cum alternae civitates reiectae sunt; quod civis romanus a siculo petit, siculus iudex, quod siculus a civi romano, civis romanus datur; ceterarum rerum selecti iudices ex conventu civium romanorum proponi solent.
von lenni9895 am 04.06.2014
Wenn es einen Streit zwischen einem Privatbürger und der Öffentlichkeit gibt, werden Richter aus dem Senat einer anderen Stadt ernannt, nachdem beide Seiten einige Städte von der Berücksichtigung ausgeschlossen haben. In Fällen, in denen ein römischer Bürger einen Anspruch gegen einen Sizilianer erhebt, wird ein sizilianischer Richter ernannt, und wenn ein Sizilianer einen Anspruch gegen einen römischen Bürger erhebt, wird ein römischer Bürger als Richter bestimmt. Für alle anderen Fälle werden Richter üblicherweise aus einer Versammlung römischer Bürger ausgewählt.
von leonardo.844 am 07.05.2015
Wenn ein Privatbürger vom Volk oder das Volk von einem Privatbürger etwas begehrt, wird ein Senat aus einer anderen Civitas als Richter bestimmt, nachdem alternative Civitates abgelehnt wurden; wenn ein römischer Bürger von einem Siculer etwas verlangt, wird ein Siculer Richter gegeben, und wenn ein Siculer von einem römischen Bürger etwas verlangt, wird ein römischer Bürger als Richter bestimmt; für andere Angelegenheiten werden üblicherweise ausgewählte Richter aus der Versammlung römischer Bürger vorgeschlagen.