Quas enim sociorum atque amicorum urbis adisti legationis iure et nomine, si in eas vi cum exercitu imperioque invasisses, tamen, opinor, quae signa atque ornamenta ex iis urbibus sustulisses, haec non in tuam domum neque in suburbana amicorum, sed romam in publicum deportasses.
von janick.z am 21.03.2017
Selbst wenn du mit einem Heer in jene verbündeten und befreundeten Städte, die du mit diplomatischer Vollmacht besucht hast, einmarschiert wärest, glaube ich, hättest du die Statuen und Kunstwerke, die du von dort mitgenommen hättest, dennoch nach Rom zur öffentlichen Ausstellung gebracht, anstatt sie in deinem eigenen Haus oder in Ferienhäusern deiner Freunde zu behalten.
von maria.j am 19.08.2014
Für welche Städte von Verbündeten und Freunden du mit dem Recht und Titel einer Gesandtschaft zugegangen bist, wenn du in diese mit Gewalt und einem Heer sowie militärischem Befehl eingedrungen wärst, würde ich dennoch annehmen, dass du die Statuen und Schmuckstücke, die du aus diesen Städten entfernt hättest, nicht in dein Haus noch in die Vorstadtvillen von Freunden, sondern nach Rom an einen öffentlichen Ort verbracht hättest.