Quodsi illinc inanis profugisses, tamen ista tua fuga nefaria proditio consulis tui conscelerata iudicaretur.
von casper918 am 10.07.2014
Selbst wenn du mit nichts geflohen wärst, würde deine Flucht immer noch als schändlicher Verrat an deinem Konsul angesehen werden.
von milana.844 am 06.01.2017
Selbst wenn du von dort mit leeren Händen geflohen wärst, würde dennoch diese deine Flucht, ein verwerflicher Verrat an deinem Konsul, als verbrecherisch beurteilt werden.