Refert etiam qui audiant, senatus an populus an iudices: frequentes an pauci an singuli, et quales: ipsique oratores qua sint aetate, honore, auctoritate, debet videri; tempus, pacis an belli, festinationis an oti.
von lorenz.e am 23.05.2018
Es ist auch von Bedeutung, wer zuhören könnte, sei es der Senat oder das Volk oder die Richter: ob viele oder wenige oder Einzelpersonen, und von welcher Art: und die Redner selbst, welchen Alters, welcher Ehre, welcher Autorität sie sein mögen, sollten in Betracht gezogen werden; die Zeit, ob des Friedens oder des Krieges, der Eile oder der Muße.
von joanna.903 am 23.06.2014
Es macht auch einen Unterschied, wer das Publikum ist - ob es sich um den Senat, die Öffentlichkeit oder Richter handelt; ob viele Zuhörer oder nur wenige Einzelpersonen anwesend sind, und welcher Art diese Menschen sind. Wir müssen auch die Redner selbst berücksichtigen - ihr Alter, ihren Rang und ihren Einfluss - sowie die Umstände: ob es Friedenszeiten oder Kriegszeiten sind, ob Dringlichkeit oder Muße herrscht.