Me autem, catule, fateor neque hodie in istis libris et cum istis hominibus vivere nec vero, id quod tu recte commeministi, ullum umquam habuisse sepositum tempus ad discendum ac tantum tribuisse doctrinae temporis, quantum mihi puerilis aetas, forenses feriae concesserint.
von christof872 am 20.10.2024
Ich gestehe jedoch, Catulus, dass ich mich weder heutzutage mit diesen Büchern und Gelehrten beschäftige, noch jemals, wie du richtig in Erinnerung gerufen hast, eine dedizierte Zeit zum Studieren beiseitegelegt habe. Ich habe dem Lernen nur so viel Zeit gewidmet, wie meine Kindheitsjahre und Pausen von gerichtlichen Pflichten es erlaubt haben.
von tuana.829 am 15.11.2013
Ich bekenne jedoch, Catulus, weder heute in diesen Büchern und mit diesen Männern zu leben, noch tatsächlich, was du zu Recht in Erinnerung gerufen hast, jemals eine beiseite gelegte Zeit zum Lernen gehabt zu haben oder der Lehre so viel Zeit gewidmet zu haben, wie mein Kindesalter und gerichtliche Ferien es erlaubt haben.