Est enim et scientia comprehendenda rerum plurimarum, sine qua verborum volubilitas inanis atque inridenda est, et ipsa oratio conformanda non solum electione, sed etiam constructione verborum, et omnes animorum motus, quos hominum generi rerum natura tribuit, penitus pernoscendi, quod omnis vis ratioque dicendi in eorum, qui audiunt, mentibus aut sedandis aut excitandis expromenda est; accedat eodem oportet lepos quidam facetiaeque et eruditio libero digna celeritasque et brevitas et respondendi et lacessendi subtili venustate atque urbanitate coniuncta; tenenda praeterea est omnis antiquitas exemplorumque vis, neque legum ac iuris civilis scientia neglegenda est.
von stephan.838 am 08.12.2017
Ein Redner muss umfassende Kenntnisse vieler Gegenstände besitzen, ohne die flüssige Rede bedeutungslos und lächerlich wird. Er muss seine Sprache nicht nur durch die Wahl der richtigen Worte, sondern auch durch deren wirkungsvolle Anordnung gestalten. Er muss die menschlichen Emotionen, die die Natur der Menschheit gegeben hat, tief verstehen, da die ganze Kunst des Sprechens darauf beruht, die Gemüter des Publikums entweder zu beruhigen oder zu erregen. Darüber hinaus sollte er Charme und Witz besitzen, eine Bildung haben, die einem wohlerzogenen Menschen würdig ist, und in der Lage sein, andere schnell und prägnant mit subtiler Anmut und Raffinesse zu erwidern oder herauszufordern. Er muss zudem die Geschichte beherrschen und die Kraft von Beispielen verstehen, ohne das Studium der Gesetze und Bürgerrechte zu vernachlässigen.
von max971 am 24.01.2020
Denn es muss sowohl die Kenntnis sehr vieler Dinge umfassend verstanden werden, ohne welche die Flüssigkeit der Worte leer und lächerlich ist, und die Rede selbst muss nicht nur durch Auswahl, sondern auch durch Konstruktion der Worte geformt werden, und alle Bewegungen des Geistes, die die Natur dem menschlichen Geschlecht verliehen hat, müssen gründlich durchdrungen werden, weil die gesamte Kraft und Methode des Sprechens darauf abzielen muss, die Gemüter der Zuhörer zu beruhigen oder zu erregen; hinzugefügt werden muss demselben ein gewisser Charme und Witz und eine eines freien Mannes würdige Bildung sowie Schnelligkeit und Kürze sowohl im Antworten als auch im Herausfordern, verbunden mit feiner Anmut und Verfeinerung; darüber hinaus muss die gesamte Überlieferung und die Kraft der Beispiele beherrscht werden, und die Kenntnis der Gesetze und des Zivilrechts darf nicht vernachlässigt werden.