Tenenda praeterea est omnis antiquitas exemplorumque vis, neque legum ac iuris civilis scientia neglegenda est.
von dominick.822 am 13.08.2016
Überdies muss die gesamte Antike und die Kraft der Beispiele bewahrt werden, und die Kenntnis der Gesetze und des Zivilrechts darf nicht vernachlässigt werden.
von timo.909 am 17.09.2018
Darüber hinaus müssen wir unser historisches Wissen bewahren und aus vergangenen Beispielen lernen, während wir gleichzeitig unser Verständnis von Gesetzen und Zivilrecht aufrechterhalten.