Verum si tibi ipsi nihil deest, quod in forensibus rebus civilibusque versatur, quin scias, neque eam tamen scientiam, quam adiungis oratori, complexus es, videamus ne plus ei tribuamus quam res et veritas ipsa concedat.
von evelin.s am 09.05.2019
Doch wenn dir selbst nichts fehlt, was gerichtliche und zivile Angelegenheiten betrifft, das du wissen könntest, und dennoch jene Wissenschaft, die du dem Redner zuweist, nicht umfasst hast, lasst uns sehen, ob wir ihm nicht mehr zugestehen als die Sache und die Wahrheit selbst erlauben.
von stephanie.h am 16.10.2013
Aber wenn du bereits alles über rechtliche und zivile Angelegenheiten weißt, jedoch die Art des Wissens, die du einem öffentlichen Redner zuschreiben möchtest, nicht vollständig erfasst hast, sollten wir vorsichtig sein, ihm nicht mehr zuzuschreiben, als Realität und Wahrheit tatsächlich erlauben.