Reditu enim in castra liberatum se esse iure iurando interpretabatur, non recte.
von henri829 am 17.11.2023
Bei seiner Rückkehr ins Lager deutete er fälschlicherweise, dass er vom Eid befreit sei.
von fabienne.866 am 27.12.2018
Er glaubte fälschlicherweise, dass er durch die Rückkehr ins Lager vno seinem Eid befreit worden sei.