At non debuit ratum esse, quod erat actum per vim· quasi vero forti viro vis possit adhiberi.
von karoline.g am 25.04.2020
Es hätte nicht bestätigt werden sollen, was durch Gewalt erzwungen wurde - als ob tatsächlich einem tapferen Mann Gewalt angetan werden könnte.
von morice946 am 25.09.2022
Was unter Zwang geschehen ist, sollte nicht als gültig gelten – als ob man einen mutigen Menschen zu irgendetwas zwingen könnte!