Nam qui e divisione tripertita duas partes absolverit, huic necesse est restare tertiam; praeterea in extremo libro tertio de hac parte pollicetur se deinceps esse dicturum.
von niklas.v am 08.10.2015
Derjenige, der von der dreifachen Teilung zwei Teile vollendet hat, für den ist es notwendig, dass der dritte Teil verbleibt; darüber hinaus verspricht er am Ende des dritten Buches, über diesen Teil anschließend zu sprechen.
von martin.918 am 28.03.2017
Wer zwei Teile der dreiteiligen Gliederung vollendet hat, dem bleibt notwendigerweise der dritte Teil noch ausstehend; darüber hinaus verspricht er am Ende des dritten Buches, diesen Teil später zu erörtern.