Atque etiam hoc praeceptum officii diligenter tenendum est, ne quem umquam innocentem iudicio capitis arcessas; id enim sine scelere fieri nullo pacto potest.
von noel.e am 02.07.2014
Wir müssen auch diese Regel der moralischen Pflicht sorgfältig beachten: Einen unschuldigen Menschen niemals wegen eines Kapitalverbrechens vor Gericht zu bringen, da dies nie geschehen kann, ohne selbst ein Verbrechen zu begehen.
von arian9819 am 03.09.2019
Und auch diese Pflichtvorschrift muss sorgfältig beachtet werden, dass du niemals einen Unschuldigen zu einem Verfahren mit Todesstrafe vorladest; denn dies kann keinesfalls ohne Verbrechen geschehen.