Id cum periculosum ipsi est, tum etiam sordidum ad famam committere, ut accusator nominere; quod contigit m· bruto, summo genere nato, illius filio, qui iuris civilis in primis peritus fuit.
von stella.909 am 08.07.2013
Dies ist nicht nur für einen selbst gefährlich, sondern auch rufschädigend, sich der Gefahr auszusetzen, als Ankläger bezeichnet zu werden; was Marcus Brutus widerfuhr, der aus höchstem Geschlecht stammte, Sohn jenes Mannes, der besonders kundig im Zivilrecht war.
von mateo902 am 02.11.2017
Es ist nicht nur gefährlich für einen selbst, sondern beschädigt auch die Reputation, wenn man riskiert, als Ankläger bezeichnet zu werden - etwas, das Marcus Brutus widerfahren ist, einem Mann von edler Herkunft und dem Sohn jenes berühmten Experten für Zivilrecht.