Verum ut aliquando ad causas deducamus illum, quem constituimus, et eas quidem, in quibus plusculum negoti est, iudiciorum atque litium riserit aliquis fortasse hoc praeceptum; est enim non tam acutum quam necessarium magisque monitoris non fatui quam eruditi magistri hoc ei primum praecipiemus, quascumque causas erit tractaturus, ut eas diligenter penitusque cognoscat.
von aras.a am 16.08.2016
Damit wir denjenigen, den wir uns vorgenommen haben, irgendwann zu konkreten Fällen führen können, und zwar zu jenen Fällen, in denen es mehr Schwierigkeiten gibt, wird vielleicht jemand über diese Anweisung lachen; denn sie ist nicht so sehr scharfsinnig als vielmehr notwendig und eher die Mahnung eines nicht törichten Beraters als die eines gelehrten Lehrers. Wir werden ihm zunächst dies vorschreiben: Welche Fälle er auch immer behandeln wird, er soll sie gründlich und vollständig erlernen.
von hans918 am 04.06.2020
Nun, kommen wir zum Punkt, unseren Studenten zu tatsächlichen Gerichtsverfahren zu führen, insbesondere solchen mit komplizierteren Prozessen und Streitigkeiten. Vielleicht wird jemand über diesen Rat lachen, aber er ist praktischer als clever und stammt von einem besonnenen Mentor statt einem gelehrten Professor. Das Erste, was wir ihm beibringen werden, ist: Egal welche Fälle er bearbeiten wird, er muss sie gründlich und sorgfältig studieren.